Möglichkeit zur Vermeidung einer erzwungenen Sammelbestattung

Mein Sternenkind Verabschiedungsfonds

01.01.2025 / Rainer Juriatti

Stirbt ein Kind zur Welt, so stellt sich die Frage, welche Form der Verabschiedung die Eltern wählen möchten. Manche Betroffene sehen in der Sammelbestattung ein „symbolisches Zeichen“, dass ihr Kind nicht alleine ist. Andere Betroffene wiederum möchten ihr Kind im Rahmen ihrer ganz persönlichen Gefühlswelt verabschieden und vielleicht auch die Urne für eine Zeit mit nach Hause nehmen. So gibt es viele Menschen, die zwar Zweites wollen, sich aber aus Kostengründen zur Sammelbestattung gezwungen fühlen.

Mein-Sternenkind-Hilfsfonds

„Damit zumindest der finanzielle Aspekt keine Rolle spielt“, erläutert Obfrau Vera Juriatti die Hintergründe des Hilfsfonds, „haben wir dank vieler Spenden mit Beginn 2025 einen Fonds schaffen können, aus dem heraus Betroffenen geholfen werden kann“. 

Was wird gefördert?

Der Vereinsvorstand, bestehend aus fünf Personen, beschließt die Höhe der jeweiligen Unterstützung zur Abdeckung des Notwendigen: Es werden die Kosten für den Sarg sowie die Kremation und schließlich eine Standard-Urne finanziell gestützt. Der Höchstbetrag der jeweiligen Förderung ist mit 600 Euro gedeckelt.

Es können keine "Zuschüsse" zu üblichen Bestattungen gegeben werden. Somit sind auch die Bestattungsunternehmen gefordert, da die Schlussrechnungen als Grundlage einer Unterstützung dienen und Gratisposten ausweisen müssen. Sofern Bestattungsunternehmen keine "Beteiligung" durch Gratisleistungen ausweisen, kann keine Fondsbeteiligung erfolgen.

Antrag stellen

Betroffene aus ganz Österreich können sich beim Verein melden, um nach kurzer Prüfung der Finanzlage sowie der Bestatterrechnungen die Kremations- sowie Bestattungskosten finanziert zu bekommen. 

Verein Mein Sternenkind
Kennwort: Hilfsfonds individuelle Verabschiedung
vera@juriatti.net
0664/9170018

Alle österreichischen Bestatter mit Sondertarifen für Sternenkind-Verabschiedungen finden Sie auf unserer Seite.

Hintergrund:

Sammelbestattung vs. Einzelverabschiedung

„Bedauerlicherweise machen wir bei unseren Sternenkindfotografie-Einsätzen immer wieder die Erfahrung“, bedauert Obfrau Vera Juriatti, „dass Betroffene in vielen Krankenhäusern nicht aufgeklärt werden, dass eine individuelle Verabschiedung des Kindes möglich ist. Mehr noch: Immer wieder hören wir von Betroffenen, dass auf ihre Frage, wie es nun weitergehe, mit der Antwort ‚das Kind kommt in die Sammelbestattung‘ kein Spielraum gegeben wird für ein vertiefendes Beratungsgespräch“. 

Bestattung von Sternenkindern

Für tot geborene* und direkt nach der Geburt verstorbene Kinder besteht in ganz Österreich eine Bestattungspflicht. Für fehlgeborene* Kinder gilt in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Vorarlberg eine Bestattungspflicht. In Kärnten, Burgenland und Tirol besteht für fehlgeborene Kinder ein Bestattungsrecht. Ein markiertes Grab gibt den Betroffenen einen Ort, an dem Trauer ausgelebt werden kann. Wenn das Kind nicht von den Eltern beerdigt wird, trägt das Krankenhaus dafür Sorge. Die Möglichkeiten einer individuellen Trauerfeier oder Verabschiedung sind vielfältig. (Quelle: www.oesterreich.gv.at)

*Kinder bis 499 Gramm gelten als fehlgeborene Kinder, ab 500 Gramm handelt es sich rechtlich um eine Totgeburt.

Impressum | Datenschutz

Impressum | Datenschutz