Impressum | Datenschutz

Möglichkeit zur Vermeidung einer erzwungenen Sammelbestattung
01.01.2025 / Rainer Juriatti
Stirbt ein Kind zur Welt, so stellt sich die Frage, welche Form der Verabschiedung die Eltern wählen möchten. Manche Betroffene sehen in der Sammelbestattung ein „symbolisches Zeichen“, dass ihr Kind nicht alleine ist. Andere Betroffene wiederum möchten ihr Kind im Rahmen ihrer ganz persönlichen Gefühlswelt verabschieden und vielleicht auch die Urne für eine Zeit mit nach Hause nehmen. So gibt es viele Menschen, die zwar Zweites wollen, sich aber aus Kostengründen zur Sammelbestattung gezwungen fühlen.
Der MEIN-STERNENKIND-HILFSFONDS
„Damit zumindest der finanzielle Aspekt keine Rolle spielt“, erläutert Obfrau Vera Juriatti die Hintergründe des Hilfsfonds, „können wir dank vieler Spenden und Spendenaktionen anbieten, in der Abdeckung der Grundkosten zu helfen“.
WAS AUS DEM FONDS (MIT)GETRAGEN WIRD
Der Vereinsvorstand, bestehend aus fünf Personen, beschließt die Höhe der jeweiligen Unterstützung zur Abdeckung des Notwendigen: Es werden die Kosten für den Sarg sowie die Kremation und schließlich eine Standard-Urne finanziell gestützt. Der Höchstbetrag der jeweiligen Beteiligung ist mit 600 Euro gedeckelt und wird ausschließlich an Bestattungsunternehmen ausbezahlt, die auf der online-Hilfskarte www.mein-sternenkind.net genannt sind, da dies garantiert, dass für die betroffenen Familien Sonderkonditionen gelten.
BESTATTUNGSUNTERNEHMEN GEFORDERT
Es werden keine "Zuschüsse" zu üblichen Bestattungen an nicht auf der Karte registrierte Unternehmen gegeben, da nicht Bestattungsunternehmen mit ihren üblichen Tarifen gefördert, sondern Familien unterstützt werden sollen.
Somit sind die Bestattungsunternehmen gefordert, da die Offerte oder Schluss-rechnungen als Grundlage einer Unterstützung dienen und Gratisposten aus-weisen müssen. Sofern Bestattungsunternehmen keine "Beteiligung" durch Gratisleistungen ausweisen, erfolgt keine Fondsbeteiligung, da sich der Verein den Spender*innen verpflichtet sieht.
ANTRAG STELLEN
Betroffene oder deren Vertreter*innen können unter Einreichung eines Nachkommensnachweises sowie der Angebote oder Schlussrechnung von Bestattungsunternehmen (die auf der online-Karte registriert sind), um nach kurzer Prüfung die Kremations- sowie Sachkosten finanziert zu bekommen. Der Hilfsfonds steht Antragstellenden aus Österreich zur Verfügung.
Verein Mein Sternenkind
Kennwort: Hilfsfonds individuelle Verabschiedung
vera@juriatti.net
0664/9170018
Alle österreichischen Bestatter mit Sondertarifen für Sternenkind-Verabschiedungen finden Sie auf der online-Karte.
Hintergrund:
Sammelbestattung versus Einzelverabschiedung
„Bedauerlicherweise machen wir bei unseren Sternenkindfotografie-Einsätzen immer wieder die Erfahrung“, bedauert Obfrau Vera Juriatti, „dass Betroffene in vielen Krankenhäusern nicht aufgeklärt werden, dass eine individuelle Verabschiedung des Kindes möglich ist. Mehr noch: Immer wieder hören wir von Betroffenen, dass auf ihre Frage, wie es nun weitergehe, mit der Antwort ‚das Kind kommt in die Sammelbestattung‘ kein Spielraum gegeben wird für ein vertiefendes Beratungsgespräch“.
Bestattung von Sternenkindern
Für tot geborene* und direkt nach der Geburt verstorbene Kinder besteht in ganz Österreich eine Bestattungspflicht. Für fehlgeborene* Kinder gilt in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Vorarlberg eine Bestattungspflicht. In Kärnten, Burgenland und Tirol besteht für fehlgeborene Kinder ein Bestattungsrecht. Ein markiertes Grab gibt den Betroffenen einen Ort, an dem Trauer ausgelebt werden kann. Wenn das Kind nicht von den Eltern beerdigt wird, trägt das Krankenhaus dafür Sorge. Die Möglichkeiten einer individuellen Trauerfeier oder Verabschiedung sind vielfältig. (Quelle: www.oesterreich.gv.at)
*Kinder bis 499 Gramm gelten als fehlgeborene Kinder, ab 500 Gramm handelt es sich rechtlich um eine Totgeburt.
Impressum | Datenschutz
Impressum | Datenschutz